4.4 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon
Öffnungszeiten
Örtliche Ordnungsbehörde:
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Zuständigkeiten
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde (Allgemein)
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Lärmschutz
- Ordnungswidrigkeiten
- Ratte melden
- Reisegewerbe (Allgemein)
- Schulwegsicherheit
- Spielautomaten, Spielgeräte
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum
- Verkaufsveranstaltung nach § 69 GewO
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
Anmerkungen
Kommunaler Vollzug, Straßenverkehrsbehörde