Grundstücksteilung Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Nach den Festlegungen des Baugesetzbuchs, des Grundstücksverkehrsgesetzes sowie des Landesgesetzes über die Höfeordnung ist bei bestimmten Voraussetzungen für die Teilung eines Grundstücks die vorherige Genehmigung erforderlich.
Teaser
Wenn Sie Ihr Grundstück teilen wollen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragen,
Zuständige Stelle
- für die Regelungen des Baugesetzbuches die Bauaufsichtsbehörden
- für die Regelungen des Grundstücksverkehrsgesetzes die Kreisverwaltungen
- für die Regelungen der Höfeordnung die Grundbuchämter
Rechtsgrundlage