Sehteststelle Anerkennung beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartners.