Verzeichniseintrag der allgemeinen beeidigten Dolmetscher löschen
Leistungsbeschreibung
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank einge-tragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen. Hierfür ist ein formloser Antrag beim OLG Koblenz oder Zweibrücken erforderlich.
Teaser
Wenn sie als Dolmetscher oder Übersetzer in die Datenbank eingetragen sind, können Sie Ihren Eintrag wieder löschen lassen.
Verfahrensablauf
Die Löschung ihrer Eintragung in die Dolmetscherdatenbank können Sie erreichen, wenn Sie einen entsprechenden Antrag bei dem für Sie zuständigen OLG stellen.
- Sie stellen einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen Oberlandesgericht
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Oberlandesgericht Koblenz oder Zweibrücken.
Voraussetzungen
Wenn Sie in die Datenbank eingetragen sind, können Sie diesen Antrag selbstverständlich auch wieder löschen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Frist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Normierung für diese Leistung.
Rechtsbehelf
Widerspruch beim zuständigen Oberlandesgericht ist möglich.
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein