Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungEine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft wird in Rheinland-Pfalz als Lebenspartnerschaft geschlossen.
Verfahrensablauf in Kürze:- Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft. Dies hat von den Erklärenden persönlich zu erfolgen.
- Prüfung der eingereichten Unterlagen
- Gebührenfestsetzung und Festlegung eines Termins zur Begründung der Lebenspartnerschaft
- Begründung der Lebenspartnerschaft
Weitere Informationen siehe Lebensgemeinschaft - BegründungSpezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.Nähere Informationen zum "Heiraten an der Römischen Weinstraße" finden Sie auch hier:Heiraten an der Römischen Weinstraße
An wen muss ich mich wenden?Das Standesamt- Stadtverwaltung
- Verbandsgemeinde
- verbandsfreien Gemeinde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.Dokumente
- Nachweise zur Abstammung
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung über den Hauptwohnsitz mit Staatsangehörigkeit und Familienstand
- ggfls. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher, Einbürgerungsurkunde
- Nachweis des akademischen Grades
- Nachweis über Vorehen und deren Auflösung
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Eheurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung
- Nachweise über vorherige Lebenspartnerschaften und deren Auflösung
- Bescheinigung über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- Lebenspartnerschaftsurkunde (soweit ausgestellt)
- Urteil über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft mit Rechtskraftbescheinigung
- Nachweise für ausländische Staatsangehörige
- Bescheinigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates über den Familienstand (Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung)
- ggfls. Lebenspartnerschaftsvertrag, sofern die vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch Vertrag (notarielle Erklärung) geregelt wurden
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- Nachweise zur Abstammung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.Nach dem Gebührentarif des Standesamtes werden folgende Gebühren erhoben:
Prüfung der Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00 €- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 50,00 - 100,00 €Begründung der Lebenspartnerschaft:- im Rathaus während der allgemeinen Öffnungszeiten 25,00 €- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus 70,00 €- außerhalb des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten 70,00 €- außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten und außerhalb des Rathauses 110,00 €